Eigentümer
​
1.Allgemein
Diese Parkordnung ist ein integraler Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung.
​
2. Der Park
Unser Park ist das ganze Jahr geöffnet. Der Park wird von dem Eigentümer der allgemeinen Bereiche verwaltet, im Folgenden als Verwalter bezeichnet. Dieser Verwalter – oder eine andere vom Verwalter benannte Person – ist Ihr Ansprechpartner. Der Verwalter ist 24 Stunden am Tag für Notfälle erreichbar; die Rezeption steht den Parkbewohnern täglich zur Verfügung, um all Ihre Anliegen in unserem Park zu bearbeiten.
Die saisonalen Öffnungszeiten finden Sie in den Vitrinen am Parkeingang. Dieser Eigentümer/Verwalter kann auch die Einhaltung dieser Regelung überwachen. Auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und für ein harmonisches Zusammenleben aller Bewohner in unserem Park ist eine umfangreiche Parkordnung erforderlich. Ergänzungen und Änderungen werden jährlich bekannt gegeben oder Sie finden eine aktuelle Version im Internet unter www.parkdehorn.nl. Der Verwalter/Eigentümergemeinschaft hält es für äußerst wichtig, den Park so zu gestalten/zu erhalten, dass wir mitten im Grünen leben und uns erholen und entspannen können. Die Umgebung der Grundstücke ist mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt, um einerseits den Wind abzuhalten und andererseits eine gepflegte Grünanordnung zu haben und zu erhalten.
​
3. Der Park "De Horn"
Die Häuser und Grundstücke sind Privateigentum, ebenso die mit Nummern gekennzeichneten Parkplätze. Die übrigen Bereiche und alle nicht markierten Parkplätze sind Eigentum des Verwalters und sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt und können auch gemietet werden.
​
4. Rechte und Pflichten
Die Eigentümer können ihre Grundstücke frei gestalten, solange sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und ihre Nachbarn nicht belästigen. Sie sind auch verantwortlich/haftbar für ihr Verhalten sowie das Verhalten ihrer Besucher/Gäste. Umbauten wie das Errichten von Zäunen oder Gartenhäusern sowie Änderungen an den bestehenden Häusern oder Neubauten müssen in Absprache mit dem Verwalter erfolgen. Das bedeutet nicht, dass Sie bei der Gemeinde keine Baugenehmigung einholen müssen! Die Eigentümer eines Grundstücks müssen dafür sorgen, dass ihre Nachbarn nicht durch überhängendes Grün (Äste oder Sträucher) belästigt werden. Dies gilt auch für Sträucher und Bäume entlang der Wege und Pfade.
Die Straßen, Wege und Parkplätze müssen stets freigehalten werden. Im Falle von überhängendem Grün gibt der Verwalter eine Frist vor, innerhalb derer dieses entfernt werden muss. Nach Ablauf dieser Frist wird es auf Kosten des Verursachers entfernt. Die Hecken und Bäume in den allgemeinen Bereichen werden vom Personal nach Anweisung des Verwalters beschnitten. Sollten in Ihren Augen Arbeiten nicht oder nicht ausreichend erledigt worden sein, melden Sie dies dem Verwalter und nehmen Sie keine eigenständigen Schnittmaßnahmen vor. Bäume und Hecken auf Grundstücken dürfen keine übermäßige Beschattung des Nachbargrundstücks verursachen. Jeder hat ein Recht auf Sonne. Die Grundstücke sollen ordentlich aussehen und regelmäßig gepflegt werden. Das lange Liegenlassen von Baumaterialien und/oder Abfällen ist nicht erlaubt.
Eigentümer von Grundstücken, die vernachlässigt werden, werden vom Verwalter aufgefordert, diese innerhalb von 4 Wochen wieder in Ordnung zu bringen. Ist dies innerhalb von 4 Wochen nicht geschehen, werden diese Arbeiten auf Kosten des Eigentümers vom Verwalter ausgeführt.
​
5. Bauvorschriften
​
A. Es ist nicht gestattet, Materialien im Park zu verwenden, die der Umwelt schaden oder für andere Bewohner schädlich sein könnten.
B. Für Baupläne, die eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie, sich zunächst mit dem Verwalter in Verbindung zu setzen, bevor Sie bei der Gemeinde eine Genehmigung beantragen. Dies, um zunächst zu prüfen, um welche Art von Umbau es sich handelt. Der Verwalter hat diesbezüglich Vereinbarungen mit der Gemeinde Harenkarspel getroffen.
​
6. Haustiere
Tiere sind im Park erlaubt. Der Eigentümer ist verantwortlich für Schäden, die durch seine Tiere verursacht werden. Es ist nicht gestattet, Tiere außerhalb Ihres Grundstücks unangeleint herumlaufen zu lassen. Generell gilt: HUNDE AN DIE LEINE! Hundekot muss sofort entfernt werden. Auch im Wald müssen die Wege sauber sein. Nach wiederholten Verwarnungen wegen des Nicht-Entfernens von Hundekot oder des Nicht-Anleinens Ihres Hundes kann es zu einem Verbot kommen, Hunde im Park zu halten. Die Bewohner können ihre Tiere auf ihrem eigenen Grundstück frei herumlaufen lassen, müssen jedoch dafür sorgen, dass andere nicht durch ihr Tier gestört werden. Niemand darf durch das Tier in seiner Ruhe gestört werden.
7. Grillen
Beim Grillen muss jeder dafür sorgen, dass seine Nachbarn nicht gestört werden. Bitte grillen Sie nur mit Holzkohle – nicht mit Holz oder anderen Dingen. Heiße Kohlen dürfen nicht in die Müllcontainer geworfen werden. Es wird auf die gesetzliche Verpflichtung hingewiesen, dass jeder Eigentümer sein Haus mit einem geprüften Feuerlöscher ausstatten muss.
8. Ruhe
Sie werden gebeten, sich ruhig zu verhalten. Übermäßiger Lärm ist nicht gestattet. Radio, Musikinstrumente spielen, Singen, Spiele und Unterhaltung müssen so durchgeführt werden, dass die Nachbarn nicht belästigt oder gestört werden. Ballspiele sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Die Spielplätze sind für Kinder bis 14 Jahre und dürfen nach 23:00 Uhr nicht mehr genutzt werden. Wir bitten Sie insbesondere, die Nachtruhe ab 23 Uhr nicht zu stören. Größere Umbauten sind nur außerhalb der Hauptsaison – zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober – erlaubt.
9. Rasenmähen
Auf den eigenen Grundstücken darf nur zwischen 9 und 19 Uhr gemäht werden. An Sonn- und Feiertagen ist es nicht gestattet.
10. Verkehr:
Die Zufahrt zum Park ist über den Eingang an der Oosterdijk und der Dorpsstraat (hinter dem Spar) möglich. Die Zugänge sind mit Schranken ausgestattet, die nur mit Codeschlüsseln oder speziellen Münzen geöffnet werden können.
Nur mit Münzen, die für Notfälle vorgesehen sind, können die Schranken geöffnet werden. Besucher der Bewohner können an der Rezeption zwei Münzen für die Ein- und Ausfahrt abholen.
Im gesamten Park gilt Schrittgeschwindigkeit ( = 8 km/h). Dies ist aufgrund spielender Kinder und auch aufgrund von Erwachsenen, die auf den Straßen und Gehwegen laufen, notwendig. Denken Sie an Ihre Haftung als Autofahrer, auch mit Fahrrad und Roller. Diese Geschwindigkeit ist absolut notwendig. Werden Sie zweimal beim Schnellfahren erwischt, kann Ihr Codeschlüssel gesperrt werden. Das Laufenlassen von Motoren stehender Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Mopeds usw.) ist nicht gestattet, ebenso wenig wie das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen.
Alle motorisierten Fahrzeuge, Autos, Motorräder und Mopeds dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Straßen fahren und absolut nicht auf den Gehwegen.
Fahrzeuge dürfen nur auf den eigenen/gemeinsamen Parkplätzen geparkt werden – das Fahren und Parken auf den Rasenflächen ist nicht gestattet. Zum Be- und Entladen darf das Auto kurzzeitig auf den Straßen geparkt werden, jedoch so, dass andere nicht behindert werden. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann der Codeschlüssel (vorübergehend) gesperrt werden. Bei Schäden an den allgemeinen Bereichen werden die Kosten der Schadensbehebung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
11. Parken
Die Parkplätze sind überwiegend in Privatbesitz und mit Schildern gekennzeichnet. Wer keinen Parkplatz besitzt, darf sein Auto nur auf einem nicht gekennzeichneten Parkplatz abstellen.
Ein ungerechtfertigter Gebrauch von privaten Parkplätzen und anderen privaten Besitztümern kann rechtliche Konsequenzen haben.
Camping oder Bewohnen von Wohnwagen, Zelten oder Wohnmobilen im Park – außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze – ist nicht gestattet. Das Abstellen von Anhängern ist NUR auf eigenen Parkplätzen erlaubt; also NICHT auf gemeinschaftlichen Parkplätzen. Das Abstellen auf eigenem Grund ist nicht gestattet; der Verwalter kann auf Antrag einen Platz zuweisen, übernimmt jedoch keine Haftung dafür.
Die Parkplätze beim Supermarkt stehen während der Öffnungszeiten nur für Kunden des Supermarkts zur Verfügung. Parkbewohner, die die Parkplätze nachts nutzen, sind verpflichtet, diese bis 8:30 Uhr zu räumen. Das Befahren der Waldwege, auch zum Be- und Entladen von Autos, Anhängern oder Lieferwagen hinter den Steinhäusern, ist absolut NICHT ERLAUBT. In der Vergangenheit sind verschiedene Schäden an den Rasenflächen und Wegen entstanden. Dieses Gebiet ist nur zum Wandern und Spielen bestimmt. Im Park darf man mit dem Fahrrad fahren. Denken Sie an Ihre Geschwindigkeit im Hinblick auf die Fußgänger, insbesondere in den engen Kurven. Denken Sie noch einmal an Ihre Haftung.
12. Infrastruktur
Strom:
Jedes Haus hat einen eigenen Stromanschluss mit Zähler. Die Haftung der Bewohner beginnt an der Grundstücksgrenze des Grundstücks. Die Holzhäuser sind bis maximal 16 Ampere abgesichert. Elektrogeräte mit hohem Stromverbrauch dürfen nicht verwendet werden. Bei gleichzeitiger Verwendung solcher Geräte besteht die Gefahr einer Überlastung, was zu einem Stromausfall führen kann. Bitte beachten Sie dies. Notieren Sie sich den Stromausfall (falls bekannt) und melden Sie dies dem Verwalter.
13. Wasser/Abwasser:
Jedes Grundstück ist an das Wassernetz angeschlossen und hat einen eigenen Wasserzähler. Die Haftung des Eigentümers beginnt an der Grundstücksgrenze. Zum Schutz gegen Frostgefahr in den Wintermonaten bitten wir die Bewohner, ihre Wasserleitungen ordnungsgemäß zu sichern oder zu entleeren. Melden Sie Undichtigkeiten sofort dem Verwalter. Das Parkwasser wird über das Grundwasser der staatlichen Wasserversorgung gewonnen. Es wird durch Pumpen und Leitungen von PWN geliefert. Auch hier beginnt die Haftung des Eigentümers an der Grundstücksgrenze. Die Häuser sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Es ist nicht gestattet, Giftstoffe in die Kanalisation einzuleiten.
​
14. Abfall:
Der Müll wird einmal pro Woche abgeholt und in großen Containern gesammelt. Diese Container befinden sich am Parkeingang und sind in kleine Abteilungen für Hausmüll, Papier, Glas und Kunststoff unterteilt. Wir bitten Sie, den Müll getrennt zu entsorgen und die Container ordnungsgemäß zu nutzen. Abfall, der nicht in die Container passt oder illegal entsorgt wird, kann zu zusätzlichen Kosten für den Eigentümer führen. Es ist verboten, Gartenabfälle, Großmüll, Bauschutt und Chemikalien in den Containern zu entsorgen. Bitte entsorgen Sie diese in den dafür vorgesehenen Einrichtungen der Gemeinde.
15. Sicherheit:
Im Park gibt es Notausgänge, die deutlich ausgeschildert sind. Es ist wichtig, dass diese Wege und Ausgänge immer frei zugänglich sind. Offenes Feuer ist im gesamten Park strengstens verboten, außer beim Grillen auf den eigenen Grundstücken unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Jeder Eigentümer muss einen funktionsfähigen Feuerlöscher in seinem Haus haben, und es wird empfohlen, Rauchmelder zu installieren.
16. Nutzung der Einrichtungen:
Die gemeinschaftlichen Einrichtungen im Park, wie Spielplätze, Picknickplätze und Wege, sind für die allgemeine Nutzung durch die Bewohner vorgesehen. Diese Einrichtungen müssen ordentlich und sauber gehalten werden. Eltern haften für ihre Kinder, die diese Einrichtungen nutzen. Beschwerden oder Vorschläge zur Verbesserung der Einrichtungen können dem Verwalter gemeldet werden.
17. Veranstaltungen und Aktivitäten:
Geplante Veranstaltungen oder größere Aktivitäten im Park, die mehr als die Bewohner einer Parzelle betreffen, müssen im Voraus beim Verwalter angemeldet und genehmigt werden. Dazu gehören auch Feiern, die im Freien stattfinden und bei denen laute Musik gespielt wird. Der Verwalter kann in solchen Fällen besondere Auflagen zur Lärmminderung oder zum Parken erlassen.
18. Vermietung von Häusern:
Eigentümer, die ihr Haus vermieten möchten, müssen dies dem Verwalter im Voraus melden und sicherstellen, dass die Mieter über die Parkordnung informiert sind und diese einhalten. Der Eigentümer bleibt für das Verhalten seiner Mieter verantwortlich. Kurzfristige Vermietungen (wie Wochenendvermietungen) können besonderen Regeln unterliegen, die mit dem Verwalter abgesprochen werden müssen.
19. Hausnummern und Post:
Jedes Haus muss gut sichtbar eine Hausnummer haben. Die Post wird an den zentralen Briefkasten am Parkeingang geliefert, von wo aus die Bewohner ihre Post selbst abholen müssen. Es ist nicht gestattet, eigene Briefkästen außerhalb der Grundstücke aufzustellen.
20. Gäste:
Gäste sind im Park willkommen, müssen sich jedoch an die Parkordnung halten. Eigentümer sind für das Verhalten ihrer Gäste verantwortlich. Übermäßige Besucherzahlen oder Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl von Gästen müssen dem Verwalter im Voraus gemeldet werden. Es ist wichtig, dass die Ruhe und Ordnung im Park gewahrt bleiben und die anderen Bewohner nicht gestört werden.